Kampfmittelräumung Baugrundstück

Kampfmittelräumung - Baugrundstück - Luftbildauswertung - Kampfmittelräumdienst

Kampfmittelräumung auf einem Baugrundstück

Nach der Landesbauordnung NRW ist der Bauherr dazu verpflichtet, nach Bomben suchen zu lassen.

Dazu muss ein Antrag auf Luftbildauswertung gestellt werden.

Zuständig ist das Ordnungsamt, da dieses im Falle eines Bombenfundes bei der Entschärfung eng mit dem Kampfmittelräumdienst zusammenarbeitet.

Der Bauherr wird beim Stellen des Bauantrages auf seine Verpflichtung hingewiesen, wenn er das bis dahin nicht schon weiß.

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