Gebäudeeinmessung

Gebäudeeinmessung - Geodaten - Topographie - Vermessungsämter - Liegenschaftskataster

Gebäudeeinmessung Ablauf

Amtliche Geodaten beschreiben anwendungsneutral die Topographie, die Grundstücke und die Gebäude.

Die Baugenehmigungsbehörden melden den Vermessungsämtern alle genehmigten Bauvorhaben.
Sie unterstützen damit die Vermessungsämter, den Gebäudenachweis im Liegenschaftskataster so aktuell wie möglich zu halten.

Vermessungsämter führen Erkundungen durch

Die Vermessungsämter erkunden vor Ort, ob die genehmigten Bauvorhaben auch tatsächlich errichtet wurden.

Auch Bauvorhaben, die nicht der Baugenehmigungspflicht unterliegen, müssen eingemessen werden.

Gebäudeeigentümer erfahren den Einmessungstermin vorab

Die Vermessungsämter kündigen den Termin zur Gebäudeeinmessung den Gebäudeeigentümern schriftlich an.

Gebäudeeigentümer müssen nicht anwesend sein

Ihre persönliche Anwesenheit bei der Einmessung ist nicht erforderlich.

Vermessungsarbeiten werden vor Ort durchgeführt

Mit moderner Technik (elektronische Winkel- und Streckenmessung) werden die Koordinaten der Gebäudeeckpunkte zentimetergenau erfasst und über einen elektronischen Feldrechner (Laptop) in das Informationssystem des Vermessungsamts übernommen.

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