Entfernungsbescheinigung Katasteramt

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Entfernungsbescheinigung vom Katasteramt

Anhand der Liegenschaftskarte und amtlicher Entfernungskarten werden beim Vermessungs- und Katasteramt Entfernungsbescheinigungen erstellt.

Informationen erhalten Sie in der Katasterauskunft im Kundenzentrum Planen Bauen Umwelt.

Diese geben die kürzeste Entfernung zwischen Anfangs- und Endpunkt einer bestimmten Wegstrecke z.B. zwischen Wohnung und Schule an.

Das örtliche Katasteramt stellt Entfernungsbescheinigungen für den Bereich der Gemeinde aus.

In den Fällen, in denen die Strecken über die Gebiete zweier oder mehrerer Gemeinden führen, werden gegebenenfalls Teil-Entfernungsbescheinigungen ausgestellt und auf Wunsch der nächsten betroffenen Nachbargemeinde zur weiteren Bearbeitung zugesandt.

Die Entfernung wird aus amtlichen Geobasisdaten im Maßstab 1:500 oder 1:1000 ermittelt.

Für folgende Vorschriften werden Entfernungsbescheinigungen benötigt:

  • Sozialgesetzbuch (SGB)
  • Reisekosten-/Umzugskostengesetze des Bundes und der Länder
  • Sozialgerichtsgesetz (SGG)

Entfernungsbescheinigungen sind gebührenpflichtig (Zeitgebühr, pro halbe Stunde 28 Euro).

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