Brauchwasserbrunnen

Brauchwasserbrunnen - Brunnen - Anzeige - Untere Wasserbehörde

Brauchwasserbrunnen

Zur Bewässerung des Gartens soll ein Brunnen gebaut werden.
Dieser Brauchwasserbrunnen muss bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden.

Bearbeitungszeit

Meistens innerhalb von 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen zur Antragstellung für einen Brauchwasserbrunnen

  • Lageplan mit Darstellung des Bohransatzpunktes
  • ausgefülltes Antragsformular

Zusätzliche Hinweise

Anzeige 4 Wochen vor Bohrbeginn

Antragstellung

schriftlich durch Grundstückseigentümer und namentlich genannter Bohrfirma

Gebühr

mindestens 40,00 EUR pro Bohrung

©Deutscher Bauzeiger Bauamt - Antrag an Gemeinde - Brauchwasserbrunnen

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