Baumschutzsatzung

Baumschutzsatzung - Baum fällen - Gemeinden - Stammumfang

Baumschutzsatzung - Welche Bäume dürfen Sie fällen?

Es gibt Gemeinden mit einer Baumschutzsatzung und Gemeinden ohne Baumschutzsatzung.

Demzufolge muss zunächst abgeklärt werden, wie der rechtliche Stand in Ihrer Gemeinde diesbezüglich ist.

Gibt es keine Baumschutzsatzung, sind Sie als Eigentümer frei in der Entscheidung Ihren Baum fällen zu lassen, oder eben darauf zu verzichten.

Nach den Paragraphen der Baumschutzsatzung der Gemeinden sind Bäume mit einem Stammumfang von (siehe die einzelnen Gemeindesatzungen), gemessen in 1,00 m Höhe über dem Erdboden geschützt und dürfen daher ohne Genehmigung weder entfernt, zerstört, geschädigt, noch in ihrem Aufbau wesentlich verändert werden.

Nicht unter die Baumschutzsatzung der Gemeinden fallen meistens:

  • Hybridpappeln
  • Nadelbäume mit Ausnahme von Lärchen und der heimischen Eibe sowie Korkenzieherweiden
  • exotische Bäume, die keinen europäischen Hintergrund haben.

©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Antrag an Gemeinde - Baumschutzsatzung

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