Baum Naturdenkmal

Baum - Naturdenkmal – Denkmalschutz - Baumschutzsatzung

Der Baum als Naturdenkmal

Wenn ein 100 Jahre alter Baum auf einem Grundstück zum Naturdenkmal erklärt wird, greift der Denkmalschutz und nicht die örtliche Baumschutzsatzung ein.

Gefällt werden darf der 100 Jahre alte Baum dann auf gar keinen Fall.

©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Antrag an Gemeinde - Baum Naturdenkmal

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