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Baulastenverzeichnis Vereinigungsbaulast

Die Verpflichtung, zwei verschiedene Grundstücke baurechtlich als Einheit behandeln zu lassen, z.B. um auf diese Weise die Errichtung eines einheitlichen Gebäudes auf der gemeinsamen Fläche beider Grundstücke zu ermöglichen.

(Baden-Württemberg: § 4 Abs. 2 LBO; Hamburg: § 7 HBauO).

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