Baulast Baulastenverzeichnis

Baulast - Baulastenverzeichnis - Bauaufsichtsbehörde - Grundbuch

Das Baulastenverzeichnis öffentlich-rechtlich

Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

In das Baulastenverzeichnis werden nur öffentlich-rechtliche Einträge eingetragen.

Eine Baulast, eingetragen im Baulastenverzeichnis, ist eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, entweder etwas:

  • zu unterlassen
  • zu dulden
  • zu tun

Die privatrechtlichen Einträge im Grundbuch

Das Baulastenverzeichnis ist von den privatrechtlichen Einträgen im Grundbuch in Abteilung 2 abzugrenzen.

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