Bäume Notfällung

Bäume - Notfällung - Gefahr in Verzug - Haftung - Standsicherheit - Verkehrssicherheitspflicht

Die Haftung der Grundstücksbesitzer für Bäume auf dem Grundstück

Sie als Grundstücksbesitzer, der Bäume auf seinem Grundstück stehen hat, haftet für die Standsicherheit und Verkehrssicherheitspflicht.

Um der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen, müssen Grundstücksbesitzer, die Bäume auf ihrem Grundstück haben, nach einschlägigen Gerichtsurteilen jährlich zwei fachmännische Überprüfungen vorweisen:

  • eine mit Laub am Baum
  • eine ohne Laub am Baum

Gerichte fordern, der Verkehrssicherheitspflicht nachzukommen und nicht mehr standfeste Bäume oder auch morsche Äste zu beseitigen.

Grundstücksbesitzer sind in der Zwickmühle zwischen Gerichten und Umweltbehörden.

Während Gerichte die Verkehrssicherheitspflicht anfordern, sind die Umweltbehörden dafür, Bäume unbedingt zu erhalten.

Gefahr im Verzug – die Notfällung

Wenn Sie Bedenken mit der Standfestigkeit eines Baumes haben und Gefahr im Verzug ist, beauftragen Sie einen vereidigten Sachverständigen für Bäume.

Teilen Sie dem Sachverständigen für Bäume im Vorfeld Ihre Bedenken und Ziele mit.

Der Gutachter stellt fest, ob der Baum gefährlich ist und übergibt Ihnen ein Gutachten.

Wenn Sie das Gutachten haben, schicken Sie einen Bevollmächtigten mit dem Gutachten zu Ihrer Gemeinde und lassen den Eingang bestätigen.

Wegen Gefahr im Verzug fällen Sie gleichzeitig den Baum

Es kann natürlich zu einer Ordnungswidrigskeitsanzeige kommen, dann müssen Sie sich einen Fachanwalt nehmen, aber der störende Baum ist weg.

Wahrscheinlich bekommen Sie die Auflage, eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Wenn Sie keinen Platz für die Ersatzpflanzung haben, müssen Sie halt an die Gemeinde einen Geldbetrag überweisen.

Das alles haben Sie Ihren Grünen Gemeinderatsmitgliedern zu verdanken.

Resümee: Wer auf seinem Grundstück Bäume anpflanzt ist selber schuld.

©Deutscher Bauzeiger - Bauamt - Antrag an Gemeinde - Bäume Notfällung

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