Baustromanschluss mieten

Baustromanschluss - mieten - Stadtwerke - Zählermontage - Baustromübergabepunkt

Baustromanschluss mieten

Baustrom- und Kurzzeitanschlüsse werden von den Stadtwerken erstellt.

Die Herstellungskosten für den Baustromanschluss bzw. allfällige Mehrkosten für eine stufenweise Anschlusserrichtung sind vom Bauherrn zu tragen.

Sollte eine Leistung von mehr als 20 kW benötigt werden, oder sollten Netzrückwirkungen zu erwarten sein (z.B Baukräne), ist mit dem Netzbetreiber Stadtwerke eine gesonderte Vereinbarung bezüglich der technischen Ausführung zu treffen.

Besichtigung vor Ort für den Baustromanschluss

Die Stadtwerke vereinbaren mit den Bauherren einen Termin zur Besprechung und Beurteilung der Anschlusssituation und fixieren den Anschlusspunkt.

Die notwendigen Rahmenbedingungen für die Errichtung der Kurzzeitanlage werden dabei festgelegt.

Herstellung des Baustromanschlusses bzw. Zählermontage

Vor der Zählermontage muß die bei den Stadtwerken zugelassene Elektrofirma eine vollständig ausgefüllte Fertigmeldung für den Baustromübergabepunkt an die Stadtwerke übermitteln.

Im Zuge der Herstellung der Kurzzeitanlage erfolgt die Prüfung der elektronischen Schutzmaßnahmen an Ort und Stelle. Der Baustromübergabepunkt wird an das Netz der Stadtwerke angeschlossen und in Betrieb genommen.

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