Straßenabsperrungen

Straßenabsperrungen - Absperrschranken - Leiteinrichtungen - Leitbaken - Leitkegel - Warnleuchten

Straßenabsperrungen zur Baustellensicherung

Zur Baustellensicherung gehören weiterhin Verkehrseinrichtungen wie Absperrschranken, Leiteinrichtungen und Warnleuchten.

Absperrschranken (Zeichen 600) haben rot-weiß-rote Schraffen.

Die Oberkante der Absperrschranke soll 1,0 m über der Straße sein.
Absperrschranken werden verwendet für:

  • Teilabsperrung der FahrbahnVollsperrung einer Fahrbahn
  • Absperrung von Gehwegen und Radwegen
  • Absperrung von Aufgrabungen im öffentlichen Straßenbereich
  • für Längsabsicherung entlang von Gefahrstellen der Baustelle

Leiteinrichtungen sind Leitbaken (Zeichen 605)

Leitbaken sind in der Regel 1,0 m hoch und 25 cm breit mit schrägen rot-weiß-roten Schraffen, die immer zur Fahrbahn hin abfallen.

Leitbaken werden zur Verkehrsführung auf Fahrbahnen und bei Querabsperrung an der Seite, an der vorbei gefahren werden darf, mit einem Abstand von 25 cm zur Fahrbahnbegrenzung und einem Längsabstand von höchstens 1,0 m aufgestellt.

Leiteinrichtungen sind Leitkegel (Zeichen 610).

Leitkegel werden bei Arbeitsstellen von kürzerer Dauer, z. B. bei Tagesbaustellen, wie Leitbaken eingesetzt.

Warnleuchten mit gelbem Blitzlicht

Warnleuchten sind notwendig, um Absperrungen bei schlechten Sichtverhältnissen und bei Dunkelheit sichtbar zu machen.

  • Warnleuchten mit gelbem Blitzlicht sind einzusetzen nach Art der Leiteinrichtung.
  • vor Arbeitsstellen zur rechtzeitigen Warnung als Vorwarn-Blinkleuchten mindestens 2,5 m hoch neben der Fahrbahn.

Warnleuchten mit rotem Dauerlicht

Warnleuchten mit rotem Dauerlicht sind einzusetzen:

  • bei Vollsperrung in einer Fahrtrichtung mit fünf Warnleuchten im Abstand von höchstens
  • 1,0 m auf der Absperrschranke und rotem Dauerlicht
  • bei Längsabsperrung innerhalb geschlossener Ortschaften alle 10,0 m auf Absperrschranken und Leitbaken, mindestens jedoch auf der Anfangs- und der Endbarke
  • bei Längsabsperrung außerhalb geschlossener Ortschaften
  • im Verziehungsbereich bis zu den Abschrankungen auf jeder Leitbake
  • danach bei einem Baken Abstand von höchstens 20,0 m auf jeder 2. Leitbake

Warnleuchten mit gelbem Dauerlicht

Warnleuchten mit gelben Dauerlicht sind einzusetzen:

  • bei Teilabsperrung pro Fahrstreifen mit mindestens drei Warnleuchten auf der Absperrschranke

©Deutscher Bauzeiger 18.2.1 Bauen - Baustelleneinrichtung - Straßenabsperrungen

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