Regiearbeiten als Gesamtleistung

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Regiearbeiten auf der Baustelle als Gesamtleistung

Regiearbeiten können als Gesamtleistung beauftragt und vergütet werden.

Dies ist aber nur dann sinnvoll, wenn die so erbrachten Bauleistungen ständig kontrolliert und nach detaillierten Anweisungen erbracht werden.

Unter Regieleistungen werden jene Leistungen verstanden, welche nach Zeitansätzen bzw. als Stundenlohnarbeiten abgerechnet werden.

Die Stundenlohnarbeiten / Regiearbeiten werden nach einem fixen Lohn pro Stunde abgerechnet.

Die Stundenlohnarbeiten müssen vor Arbeitsbeginn von der Bauleitung mit dem Bauherrn / Auftraggeber der ausführenden Baufirma schriftlich vereinbart werden.

©Deutscher Bauzeiger 57.2.1 Bauleitung - Aufmaß - Regiearbeiten