Notar Beurkundung

Notar - Beurkundung - Grundstückskauf - Kaufvertrag

Die Beurkundung eines Grundstückskaufs durch den Notar

Während der Beurkundung wird dem Käufer vom Notar der Grundstückskaufvertrag vorgelesen und zugleich erläutert.

Der Grundstückskäufer kann Fragen über Unklarheiten stellen und sich den genauen Ablauf laut Kaufvertrag erläutern lassen.

Der Grundstückskäufer sollte die Unterschrift unter den Grundstückskaufvertrag erst dann leisten,

  • wenn alle seine offenen Fragen beantwortet wurden,
  • wenn alle seine offenen Fragen in den Grundstückskaufvertrag eingeflossen sind,
  • wenn er sich sicher ist, dass er diesen Grundstückskaufvertrag so abschließen möchte.

Der Notar sorgt dafür, dass aus dem Ergebnis der Beurkundung ein wirksamer Grundstückskaufvertrag wird.

Der Verkäufer und der Käufer unterschreiben den Grundstückskaufvertrag.

Anschließend unterschreibt der Notar den Grundstückskaufvertrag.
Damit ist es ein beurkundeter Vertrag und rechtsverbindlich.

©Deutscher Bauzeiger 76.2.4 Grundstück - Notar - Notar Beurkundung