Liegenschaftskataster

Liegenschaftskataster - Bauamt - Grundstück - Flurkarte - Gemarkungen

Die Liegenschaftskarte

Die Liegenschaftskarte wird auch Flurkarte genannt.

In der Liegenschaftskarte werden

  • einzelne Flurstücke und
  • Gebäude im Grundriss dargestellt.

In der Liegenschaftskarte werden genaue Angaben zu

  • Straßen
  • Wegen
  • Lage der Grenzen
  • Eigentümer der Grundstücke
  • Flur und Flurstück eingetragen.

Das Liegenschaftskataster setzt sich zusammen aus

  • dem Flurstück.
  • Mehrere Flurstücke werden zu Fluren zusammengefasst.
  • Mehrere Fluren werden zu Gemarkungen zusammengefasst.
  • Die Gemarkungen bilden eine Stadt oder eine Gemeinde.

Der Auszug aus der Liegenschaftskarte

Wenden Sie sich an Ihre Vermessungsbehörde, wenn Sie einen amtlichen Auszug
aus der Liegenschaftskarte benötigen.

Wer ist auszugsberechtigt:

  • Eigentümer
  • Erbbauberechtigte
  • Notare
  • Weitere Antragsteller nur bei Darlegung von berechtigtem Interesse.

Die Liegenschaftskarte können Sie gegen eine Gebühr einsehen.

Die Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen Sie schriftlich oder persönlich im Katasteramt.

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