Behörden

Behörden

Sie als Bauherr tragen die Verantwortung gegenüber der Genehmigungsbehörde.

Sie als Bauherr sind der Ansprechpartner für die Behörden.

Nicht der Architekt, sondern Sie erhalten Bescheide und Verfügungen.

Der Architekt ist der sogenannte Entwurfsverfasser.

Er ist bemächtigt, eine Baugenehmigung in Ihrem Sinne bei der Behörde einzureichen.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, alle Fragen, die die Baugenehmigung betreffen, im Vorneherein abzuklären.

Baugenehmigung für Ihr Haus

In der Leistungsphase 1 berät der Architekt den Kunden über seine Möglichkeiten.
Das bedeutet, es wird besprochen:

Was soll gebaut werden?

Wie weit wird der Architekt eingesetzt?

Was ist der Leistungsbedarf?

Welche anderen Fachplaner werden wie in die Planung einbezogen?

Der Leistungsumfang wird präzise ausformuliert und schriftlich und zeichnerisch festgehalten.

Die Ergebnisse werden zusammengefasst.

Der Architekt berät Sie über die benötigten Auskünfte und Unterlagen, die bei den Verwaltungen und Behörden eingeholt werden müssen.

Zusammen mit dem Architekten wird ein erster Rahmenterminplan erstellt.

In manchen Fällen kann in der Leistungsphase 1 als Besondere Leistung bereits eine Bestandsaufnahme oder Standortanalyse stattfinden.

Der Architekt wird mit Ihnen dann ein Raumprogramm aufstellen.

Eventuell wird das Bauvorhaben auch auf seine Umweltverträglichkeit geprüft.

In der Leistungsphase 1 werden in der Regel auch Ortsbegehungen durchgeführt.

Erschwerende Bedingungen, wie Denkmalschutz oder Auflagen durch vorliegende Bebauungspläne müssen in dieser Zeit geklärt werden.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel „Leistungsphase 1 - Grundlagenermittlung“.

Ermittlung der Grundlagen

Die Ermittlung der Grundlagen steht ganz am Anfang Ihres Bauvorhabens.

Sie als Bauherr müssen sich vorher bereits konkrete Gedanken über Ihre Wünsche gemacht haben.

Der Bauherr muss dem Architekten auch seine konkreten Kosten- und Finanzierungsvorstellungen erklären.

Zulässigkeit Bauvorhaben

Bevor Sie ein Grundstück kaufen sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, ob Sie Ihr geplantes Vorhaben an diesem Ort wirklich Ihren Wünschen entsprechend verwirklichen dürfen.

Die Flächennutzungspläne und die Bebauungspläne geben hierüber genau Auskunft.

Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich im Baugesetzbuch (BauGB).

Der Architekt muss für Sie folgendes erledigen:

Alle Besprechungen müssen zusammengefasst werden.

Alle Bauvorhaben müssen auf ihre Zulässigkeit geprüft werden.

Die Grundsystematik der Bauleitplanung muss geprüft werden.

Der Architekt ist für die Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens verantwortlich.

Dazu gehört es, sich einen Überblick über die einzelnen Akteure und deren Aufgabenverteilung zu beschaffen.

Wer ist bei den Baugenehmigungsbehörden für Ihr Grundstück verantwortlich?

Wer ist der Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben?

Der Architekt muss entsprechend den Auflagen alle Bauantragsunterlagen für Sie zusammenstellen.

In manchen Fällen gehört dazu auch das Einreichen einer Bauvoranfrage oder die Beantragung einer Teilgenehmigung.

Zu beachtende Teilbereiche, die bei der Beantragung einer Baugenehmigung eine Rolle spielen können sind:
Das Baunebenrecht, Arbeitsschutz, Brandschutzauflagen, Auflagen des Natur- und Landschaftsschutzes, das Wasserrecht, das Bodenschutzrecht und in speziellen Fällen die Regelungen des Immissionsschutzes (BimSchG).

Die Genehmigungsbehörde berät den Architekten in der Vorbereitungsphase.

Die eingereichten Bauantragsunterlagen werden schließlich von der Genehmigungsbehörde überprüft.

Wichtig hierbei sind die Vollständigkeit der Unterlagen, sowie die Einhaltung aller Auflagen.

In manchen Fällen wird die Genehmigungsbehörde andere Fachbehörden mit einschalten.

Aufgabenverteilung im Genehmigungsverfahren

Der Antragsteller entwickelt ein Konzept mit dem Architekten.

Diese Phase ist die Zeit der Vorplanung, in der die Finanzierung und das Ausmaß des Bauvorhabens festgelegt werden.

Der Architekt wird den Bauherrn auf mögliche Schwierigkeiten hinweisen.

Der Architekt führt Beratungsgespräche mit über die Zulässigkeit des Bauvorhabens.

Die Genehmigungsbehörde berät über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen.

In manchen Fällen gibt die Genehmigungsbehörde auch Hinweise zur Beschleunigung des Verfahrens.

Nach der Vorplanungsphase werden die Unterlagen für den Bauantrag vorbereitet.

Der Architekt muss die wichtigen Termine und Fristen für den Verfahrensablauf kennen, und sie dem Bauherrn mitteilen.
Der Architekt muss alle erforderlichen Unterlagen für alle beteiligten Ämter in der erforderlichen Ausführung bereitstellen.

Der Architekt ist dazu verpflichtet, sich regelmäßig nach dem aktuellen Stand des Genehmigungsverfahrens zu informieren.

Die Zuständigkeiten für eine Baugenehmigung sind genau geregelt.
In jeder Kommune gibt es für bestimmte Bauvorhaben bestimmte Ansprechpartner in den jeweiligen Behörden.

Vorgespräche mit Behörden

Vor dem Einreichen des Bauantrags können Vorgespräche zwischen dem Architekten und den Ansprechpartnern in der Genehmigungsbehörde stattfinden.

Diese Vorgespräche stellen einen wichtigen Teil im Bauantragsverfahren dar.

Hier können erste Fragen und mögliche Probleme besprochen und geklärt werden.

Solche Beratungsgespräche können die Bearbeitungszeit des Bauantrages wesentlich verkürzen.

Bauantragsunterlagen

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus dem jeweiligen Bauvorhaben.

Der Architekt verfügt in der Regel über die notwendigen Formulare.

In manchen Fällen können Sie Bauanträge auch im Buchhandel kaufen.

In einigen Gemeinden stellen die Genehmigungsbehörden ihre Formulare auch online zur Verfügung.

Die Bauantragsunterlagen werden nach gewissen Vorgaben erstellt.

Die Bauantragsunterlagen müssen komplett eingereicht werden.

Alle Zeichnungen, Blätter und Formulare werden fortlaufend nummeriert.

Jedes Blatt sollte mit einem Datum versehen sein.

Alle Pläne müssen mit einem Nordpfeil gekennzeichnet sein.

Der Bauantrag und jede einzelne Zeichnung müssen vom Bauherrn unterschrieben sein.

Alle Ordner und Mappen müssen deutlich beschriftet sein.

Unvollständige oder mangelhafte Bauanträge können an Sie kostenpflichtig zurückgewiesen werden.

In manchen Fällen lohnt es sich eine Bauvoranfrage zu stellen.

Lesen Sie mehr über dieses Thema im Kapitel „Bauvoranfrage“.