Änderung der Entwurfsplanung

Änderung der Entwurfsplanung

Die Planung für ein Bauvorhaben umfasst alle Details, Abläufe und die Technik zu durchdenken und zu dokumentieren.

Wenn Änderungen in der Planung auftreten, werden dadurch zwangsläufig auch andere Abläufe und Planungen beeinflusst.

Bei der Planung eines Bauvorhabens können viele Änderungen auftreten.

Nachträgliche Änderungen der Entwurfsplanung verursachen fast immer auch Kostenüberschreitungen bei Neubauvorhaben.

Zu Änderungen der Entwurfsplanung zählen:

  • Änderungen der technischen Planung
  • Änderungen der Baustoffe und Materialien
  • Änderungen in der Planung von Abläufen und Terminen
  • Änderungen durch Genehmigungsvorgaben
  • Änderungen durch finanzielle Einschränkungen

Kostenüberschreitungen lassen sich meistens nicht vermeiden.

Planen Sie deswegen mögliche Kostenüberschreitungen und Terminverzögerungen von Anfang an mit ein.

Änderung der Entwurfsplanung

Auch bei einer sehr konkreten und durchdachten Planung können immer Überraschungen auftreten.

Eine Änderung eines Baustoffs oder eines einzelnen Bereichs hat oft Auswirkungen auf viele andere Bereiche und zeitliche Abläufe.

Änderungen in der Entwurfsplanung sollten immer so früh wie möglich erkannt werden.

Je später Änderungen im Bauablauf vorgenommen werden, desto mehr Kosten und zeitliche Verschiebungen können entstehen.

In der Entwurfsplanung werden immer noch einmal Änderungen vorgenommen und Alternativen und Varianten entwickelt.

Allerdings sollten mit dem Bauverlauf immer weniger Entwurfsänderungen vorgenommen werden.

Die Entwurfsplanung und Änderungen in der Entwurfsplanung werden in der Regel innerhalb der Leistungsphase 3 der HOAI durchgeführt und sollen innerhalb eines vernünftigen Zeitrahmens stattfinden.

In der Leistungsphase 3 werden verbindliche Pläne im Maßstab 1:100 angefertigt.

Diese Pläne werden für das Genehmigungsverfahren benötigt.

Wenn danach noch Änderungswünsche anfallen, müssen diese Unterlagen überarbeitet oder neu aufgestellt werden.

Bei Änderungen von Plänen von Fachplanern wie Statikern, kann es teuer werden.

Es ist immer sinnvoll, schon so früh wie möglich zu wissen was man will.

Dabei spielen Sie als Bauherr eine entscheidende Rolle!

Änderungen nach der Entwurfsplanung

Wenn Änderungen in der Entwurfsplanung auftreten, muss immer überprüft werden, ob die Änderungen andere Planungen wie Kostenberechnungen, statische Berechnungen oder den technischen Ausbau beeinflussen.

Wenn Änderungen in der Planung noch in den Leistungsphasen 6 und 7 (Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe) auftreten, kommt es unter Umständen zu Änderungen in den schon erstellten Leistungsverzeichnissen des Architekten.

Leistungsverzeichnisse müssen neu aufgestellt werden und schon eingeholte Angebote müssen neu verhandelt werden.

Schwierig wird es vor allem, wenn die Baustelle bereits läuft, und aufgrund von Änderungswünschen fertig erstellte Bereiche wieder abgerissen und neu erstellt werden müssen.

Der Architekt sollte allen Beteiligten von vornherein erklären, welche Konsequenzen spätere Änderungen an der Planung mit sich bringen.

Änderungen sollten immer auf ein Minimum reduziert werden.

Nicht alle Änderungen in der Entwurfsplanung sind verheerend; der Austausch einer Fliesensorte oder eine andere Laminatsorte ändern nichts an der eigentlichen Planung.

Nehmen Sie Ihren Architekt ernst, wenn er Sie vor eventuellen Mehrkosten warnt.