Architektenhonorar

Finanzierung - Architekt - Honorar - HOAI - Leistungsphasen

Das Architektenhonorar bei der Finanzierung

Architektenhonorare sind gesetzlich geregelt.

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure setzt die Höhe des Honorars nach dem Umfang der Leistung, den anrechenbaren Baukosten und der Schwierigkeit der Bauaufgabe fest.

In der HOAI, der Honorarordnung für Architekten §15 werden die Leistungen des Architekten in neun Phasen beschrieben:

  • LP 1 Grundlagenermittlung 3 %
  • LP 2 Vorplanung  7 %
  • LP 3 Entwurfsplanung  11 %
  • LP 4 Genehmigungsplanung 6 %
  • LP 5 Ausführungsplanung, Werkplanung 25 %
  • LP 6 Vorbereitung der Vergabe 10 %
  • LP 7 Mitwirkung bei der Vergabe 4 %
  • LP 8 Objektüberwachung 31 %
  • LP 9 Objektbetreuung und Dokumentation 3 %

Die Berechnung des Architektenhonorar

Beispielrechnung für ein Haus mit anrechenbaren Baukosten von 150.000 EURO in der Honorarzone III, Mitte.

Anrechenbare Kosten

  • für LP 1 - 4 27% Kostenschätzung  5.048,46 EURO
  • für LP 5 - 7 39% Kostenberechnung 7.292.22 EURO
  • für LP 8 - 9 34% Kostenanschlag   6.357,32 EURO

Das Architektenhonorar beläuft sich somit auf gesamt 18.698,00 EURO.

©Deutscher Bauzeiger 41.2.8 Finanzierung - Architektenhonorar

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