Baukran Haken

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Am Baukran hängende Baumaschinen nach Feierabend

Auf vielen Baustellen hat sich eine Unsitte breit gemacht, nach Feierabend Baumaschinen am Baukran aufzuhängen.

Diese Art der Diebstahlsicherung ist gefährlich und gesetzlich nicht zulässig.

Turmdrehkrane oder Auslegerkrane sind nach Feierabend zu entriegeln, damit sich der Ausleger nach dem Wind ausrichten kann.

Durch die Entriegelung des Getriebes wird dem Wind möglichst wenig Angriffsfläche geboten und somit das Umstürzen des Krans, soweit möglich, verhindert.

Am Baukran hochgehängte Baumaschinen gefährden die Standsicherheit eines Baukrans.

Frei über Nachbars Garten oder öffentlichen Straßen pendelnde Arbeitsmaschinen an Turmdreh- und Auslegerkränen, die sich wegen der Standsicherheit im Wind drehen müssen, sind auch schon heruntergefallen und haben erhebliche Schäden verursacht.

Für die Standsicherung des Baukrans ist der Baukranführer verantwortlich.

Bei einer offensichtlichen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch einen Kran auf einer unbesetzten Baustelle sollte auf jeden Fall die Polizei informiert werden.

©Deutscher Bauzeiger 61.2.8 Bauen - Baustelleneinrichtung - Kranplatz - Baukran Haken

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