Baukran Betrieb

Baukran - Kran - Turmdrehkran - Betrieb - Transport - Baustoffe - Bauteile

Der stationäre Betrieb von einem Baukran bzw. Turmdrehkran

Ein Baukran ist in der Regel ein Turmdrehkran und dient zum Heben und Schwenken für Baumaterialien auf der Baustelle.

Ein Turmdrehkran kann die Bauteile und Baustoffe in seinem Schwenkbereich an einer Stelle aufnehmen und an anderer Stelle wieder absetzen.
Dies ist der Unterschied vom Turmdrehkran zu einem Hebekran.

Die Hauptanwendung des Turmdrehkrans beim Hausbau ist das Beladen und Entladen von Bauteilen und Baustoffen.

Den Turmdrehkran benötigt man beim Hausbau für folgende Arbeiten:

  • Baustahlmattentransport
  • Betonarbeiten
  • Umsetzen von Mauersteinen
  • Einlegen von Filigrandecken
  • Einbringen von Fertigteilelementen
  • Montage von Dachstühlen
  • Transport von Dachziegeln
  • Einsetzen von Balkonfertigteilen
  • Transport von Trockenbaustoffen
  • Transport von Baumaterialien

Betriebssicherheitsverordnung

Für den Kran selbst ist die Betriebssicherheitsverordnung das Maß aller Dinge.

Für die Arbeit selbst, ist eine Gefährdungsermittlung durchzuführen.
Die Gefährdung ist zu bewerten.
Entsprechende Maßnahmen sind zu treffen.

Berufgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit BGV D 6 (bisherige VBG 9)

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) für Krane vom 1. Dezember 1974 in der Fassung vom 1. April 2001 mit Durchführungsanweisungen vom April 2001.

Diese Verordnung können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Sie können diese Vorschrift bei der Berufsgenossenschaft käuflich erwerben.

Wer darf einen Baukran bedienen?

Der Kranführerschein wird auch Kranschein genannt und ist für die Bedienung von Baukranen und Turmkranen gesetzlich vorgeschrieben (BGV D6).

Der Baukran, Turmdrehkran darf nur von folgenden Personen bedient werden:

  • Mindestalter 18 Jahre alt
  • körperlich geeignet
  • Kranschein ist auf der Baustelle vorhanden
  • vom Bauleiter wurde der Kranführer in die Baustelle eingewiesen
  • Der Kranführer muss dem Bauleiter die Einweisung schriftlich bestätigen

Wenn der Kranführer die Last nicht sehen kann, ist ein Einweiser einzusetzen.
Die Verständigung erfolgt über abgesprochene Handzeichen oder mit zwei Sprechfunkgeräten.

Die Pflichten des Kranführers an einem Baukran

Täglich vor Arbeitsbeginn sind folgende Prüfungen durchzuführen:

  • Prüfung der Standsicherheit
  • Prüfung der Gleisanlage
  • Sichtkontrolle aller Bauteile
  • Sichtkontrolle Tragseile und Zugseile auf Seilschäden
  • Funktion der Hakensicherung am Kranhaken regelmäßig überprüfen
  • Funktionsprüfung sämtlicher Notendschalter
  • Bremsenprüfung durchführen

Wartung

Tragseile und Zugseile regelmäßig pflegen.

Krankontrollbuch

festgestellte Mängel und Prüfungen sind im Kontrollbuch einzutragen.

©Deutscher Bauzeiger 61.2.5 Bauen - Baustelleneinrichtung - Kranplatz - Baukran Betrieb

weiterlesen Baukran Bedienung