Bodengutachter

Bodengutachter - Bodengutachten - Geotechniker - Bauingenieur - Baugrund - Gutachten

Der Bodengutachter von Baugrund und Bauwerk

Der Bodengutachter ist meist ein Geotechniker oder Bauingenieur.

Der Bodengutachter erfasst die Wechselwirkungen zwischen Baugrund und Bauwerk.

Er kennt die Bedeutung der speziellen geologischen Gegebenheiten für Ihr Haus.

Der Bodengutachter kann die Auswirkungen der geotechnischen Vorgaben auf die Bauwerksplanung abschätzen und auf Dinge hinweisen, die von einem Nichtfachmann für bedeutungslos gehalten oder gar nicht wahrgenommen werden.

Beschreibung der Untergrundverhältniss

Der Bodengutachter fasst in einer qualitativen Beschreibung der Untergrundverhältnisse die Verdeutlichung der Zusammenhänge und die Herausstellung für Ihr Haus zusammen.

Der Bodengutachter plant und berechnet zusammen mit dem Architekten die konstruktiven Maßnahmen, die für Ihr Haus erforderlich sind.

Es ist im Grunde immer empfehlenswert, einen Bodengutachter zu Rate zu ziehen.

Der Bodengutachter erstellt ein Bodengutachten, um die geologischen Verhältnisse zu bestimmen.

Der Bodengutachter erstellt ein Baugrundgutachten, mit dem die Statik, die Tragfähigkeit des Bodens und die Gründung des Gebäudes bestimmt werden.

Haftung Bodengutachter

Der Bodengutachter haftet nicht, wenn sein Gutachten missachtet wird.

Der Architekt als Planer haftet für mangelhafte Ausführung, da er dem Bauherrn eine fehlerfreie Planung schuldet.

Allerdings kann der Architekt auf den Bodengutachter eine Teilschuld abwälzen.

Bodengutachter und Architekt haften dem Bauherren als Gesamtschuldner.

©Deutscher Bauzeiger 61.1.1 Bauen - Baubeginn -  Bodengutachter

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