Bauabnahme mit einem Sachverständigen

Die Bauabnahme mit einem Sachverständigen

Die Bauabnahme ist der Übergang von der Ausführung in die Nutzungsphase des Gebäudes.

Nehmen Sie die Bauabnahme ernst, denn sie hat entscheidende, rechtliche Folgen.

Nach der Bauabnahme liegt die Beweislast für Mängel beim Bauherrn.

Nach der Bauabnahme muss der Bauherr alle offenen Rechnungen zahlen.

Nach der Bauabnahme gehen alle Risiken auf den Bauherrn über.

Überlegen Sie sich, ob Sie mit der Ausführung der Leistung vollkommen zufrieden sind.

Unterschreiben Sie nur, wenn Sie keine Beanstandungen oder Bedenken haben.

Es ist immer ratsam, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen.

Der Sachverständige kann Mängel aufdecken, und Sie rechtlich beraten.

Die Bauabnahme mit einem Sachverständigen

Es ist üblich, dass ein unabhängiger Sachverständiger an der Bauabnahme teilnimmt.

Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie auf einen unabhängigen Sachverständigen nicht verzichten!

Es muss vorher abgeklärt sein, wer den Sachverständigen bezahlt und welche Aufgabe er übernimmt.

Vereinbaren Sie eine Baubegehung mit dem Sachverständigen vor der Bauabnahme.

Begehen Sie Ihr Gebäude alleine mit dem Sachverständigen und lassen Sie sich Zeit bei der Überprüfung.

Der Sachverständige wird Sie auf Mängel hinweisen, und Sie bei der Dokumentation und der Beurteilung unterstützen.

Während der Bauabnahme gibt der Sachverständige unabhängige Einschätzungen zur Beurteilung von Mängeln.

Der Sachverständige findet auch versteckte Mängel.

Der Sachverständige weiß, wo er die Mängel suchen muss.

In Streitfällen kann der Sachverständige auch ein Gutachten erstellen.

Der Sachverständige sollte schon während der Bauphase regelmäßig hinzugezogen werden, damit Mängel entdeckt werden können, bevor sie verbaut werden.

Der Sachverständige sollte noch einmal nach der Mängelbeseitigung hinzugezogen werden, um die Ausführung zu beurteilen.

Das Hinzuziehen eines Bausachverständigen lohnt sich.

Unentdeckte Mängel können später immense Kosten verursachen.

Die Anwesenheit des Sachverständigen wird im Bauabnahmeprotokoll erwähnt.

Lesen Sie mehr über die rechtlichen Folgen einer Bauabnahme im Kapitel „Bauabnahme allgemein“.

Wer ist der Sachverständige?

Ein Sachverständiger besitzt eine fachliche Kompetenz.

Die Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland nicht geschützt.

In der Regel besitzt der Sachverständige handwerkliche Kompetenz und / oder einen entsprechenden Studienabschluss.

Der Sachverständige sollte Qualifikationen nachweisen können.

Ein Handwerkermeister kann normalerweise als Sachverständiger eingesetzt werden.

Fachkundige, die an entsprechenden Seminaren teilgenommen haben, können als Sachverständige eingesetzt werden.