Bauvoranfrage Ausnahme

Bauvoranfrage - Ausnahme - Bebauungsplan - Nutzungsverordnungen

Die Bauvoranfrage mit Ausnahmen

Im Bebauungsplan sind bereits viele Vorgaben gegeben an die man sich als Bauherr halten muss.

Trotzdem gibt es immer noch etwas Spielraum mit dem Bebauungsplan.
 
Um dem Bauherrn mehr Freiraum und Flexibilität zu gewährleisten gibt es neben dem Bebauungsplan Möglichkeiten zu Ausnahmen und Befreiungen.

Ausnahmen sind nach dem Baugesetzbuch zulässig, wenn:

  • der Bebauungsplan Ausnahmen selbst vorsieht
  • wenn die Nutzungsverordnungen eingehalten werden

©Deutscher Bauzeiger 16.2.6 Bauamt - Bauvoranfrage Ausnahme