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Bauordnungsamt - Baupolizei - Bauamt - Baurecht

Das Bauordnungsamt auch Baupolizei genannt

Das Bauordnungsamt überwacht die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften.

Das Bauordnungsamt wird auch als „Baupolizei“ oder „Bauamt“ bezeichnet.

Dieses Rechtsgebiet wird im Bereich des öffentlichen Baurechts als Bauordnungsrecht (oder Baupolizeirecht) bezeichnet.

Das Bauordnungsamt ist für folgende Vorgänge zuständig:

  • Errichtung
  • Änderung
  • Abbrüche
  • Nutzungsänderungen von allen baulichen Anlagen

Das Bauordnungsamt erteilt Baugenehmigungen und Bauvorbescheide.

Das Bauordnungsamt ist hauptsächlich dafür zuständig, dass Gefahren verhindert und Leben und Gesundheit von Menschen nicht gefährdet werden.

Das Bauordnungsamt soll dem Bauherrn in individuellen Wünschen zur Seite stehen, damit das friedliche bauliche Miteinander gewährleistet werden kann.

Das Bauordnungsamt dient der Bürgerberatung, bearbeitet aber gleichzeitig auch:

  • Bauanträge
  • Kenntnisgabeverfahren
  • denkmalrechtliche Genehmigungen

Für Beratungen stehen im Bauordnungsamt i.d.R. folgende Abteilungen zur Verfügung:

  • technische Prüfgruppe
  • eine Baurechtsabteilung
  • eine Bauberatungsabteilung

In manchen Gemeinden kümmert sich das Bauordnungsamt auch um:

  • Werbung
  • Plakatierung in der Stadt
  • Schornsteinfegerwesen

©Deutscher Bauzeiger 8.2.1 Bauamt - Stadt, Gemeinde, Baubehörde - Bauordnungsamt

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