Verbot von Klinkerfassaden

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Das Verbot einer Klinkerfassade im Bebauungsplan

In den Bebauungsplänen wird ein Unsinn verzapft, der seines gleichen sucht.

Ein Beispiel in einer Gemeinde, wie Verwaltung und Gemeinderat miteinander gegen ihre eigenen Bürger vorgehen.

Die Gemeinde, wie Verwaltung und Gemeinderat bei der Gestaltung der Hausfassaden Putz vorschreiben, Fachwerk oder Klinker verbieten, die Auswahl der Dachfarben reduzieren bis hin zur Einschränkung der Größe des Baukörpers.

Im Bauausschuss wurde noch mehrheitlich für die freie Gestaltung der Fassaden votiert.

Nach telefonischer Indoktrination, von wem auch immer, wurde eine Kurskorrektur vorgenommen.
Nun war doch nur der Variante zuzustimmen, die zwar Fachwerk zulässt, die aber vorschreibt, dass die Ausfachungen nur mit Putz versehen werden dürfen, die Ausfachung mit Mauerwerk oder Klinker aber verbietet.

Das Protokoll des Bauausschusses wurde geändert, ohne auf die wirkliche Abstimmung und die nachträgliche Meinungsänderung zu verweisen.

Der Bürgermeister und der stellvertretende Vorsitzende des Bauausschusses ließen nun nur über den teilweise einschränkenden Beschluss abstimmen.

Welches Demokratieverständnis haben diese Gemeindepolitiker, sind wir noch in der NAZI-Zeit?

Dazu kommt, dass die Gestaltungsformulierungen in den Bauordnungen der Länder im Wesentlichen einer Bauverordnung entlehnt sind, „die aus der NAZI-Zeit stammt
und über die das Bundesverwaltungsgericht sein Verdikt schon 1962 gesprochen hat:

Die Bestimmungen ermöglichten "es nicht, in Ortssatzungen die Gestaltung baulicher Anlagen mit besonderen Anforderungen in Bezug auf Baugesinnung oder Einfügung in die Umgebung geschmacksdiktatorisch oder gar willkürlich bis ins einzelne zu reglementieren".

©Deutscher Bauzeiger: Verbot einer Klinkerfassade