Baugenehmigungsverfahren

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Das Baugenehmigungsverfahren

Die Errichtung, Änderung und Änderung der Nutzung von baulichen Anlagen benötigen eine Baugenehmigung.

Im Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauamt die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.

Änderung einer baulichen Anlage

Die wesentliche Umgestaltung einer baulichen Anlage ist zum Beispiel der Ausbau eines Dachgeschosses.

Nutzungsänderung

Wird die genehmigte Benutzungsart geändert, spricht man von einer Nutzungsänderung.

Eine Nutzungsänderung ist beispielsweise die Änderung einer Wohnung in Gewerberäume.

Für das Baugenehmigungsverfahren werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Bauantrag
  • Baubeschreibung
  • Betriebsbeschreibung
  • Bauvorlagen
  • Evtl. bautechnische Nachweise

Bearbeitungszeit

Die Baubehörde entscheidet über Ihren Bauantrag innerhalb einer Frist von einem Monat.
Die Frist beginnt, sobald die vollständigen Bauvorlagen und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen anderer Ämter und Behörden sowie erforderliche Nachweise vorliegen.

Bearbeitungskosten

Die Bearbeitungskosten sind abhängig vom Umfang des Bauvorhabens.
Die Gebühren sind in der Baugebührenordnung Bau GebO (Verordnung über die Erhebung von Gebühren im Bauwesen) festgelegt.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.4 Bauamt - Bauvoranfrage - Baugenehmigungsverfahren