Verbot der Erstellung von Außenantennen

Verbot - Erstellung - SAT - Außenantennen

Verbot für die Erstellung von SAT Außenantennen

§ 74 - Örtliche Bauvorschriften

Zur Durchführung
baugestalterischer Absichten,
zur Erhaltung schützenswerter Bauteile,
zum Schutz bestimmter Bauten, Straßen, Plätze oder Ortsteile
von geschichtlicher,
künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung,
sowie zum Schutz von Kultur- und Naturdenkmalen,

können die Gemeinden im Rahmen dieses Gesetzes in bestimmten bebauten oder unbebauten Teilen des Gemeindegebiets durch Satzung örtliche Bauvorschriften erlassen.

Damit sind der Willkür der Gemeinden keine Grenzen gesetzt.

Im Bebauungsplan steht unter Antennenanlagen § 73 (1) 3 LBO: vom 5. März 2010

"Außenantennen“ sind nur zugelassen, soweit ein gemeinsamer öffentlicher Anschluss nicht gegeben ist.

Die Beschränkung oder den Ausschluss der Verwendung von Außenantennen

Wenn Sie eine Außenantenne errichten wollen, und es ist laut Bebauungsplan verboten, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Baurecht einschalten.

©Deutscher Bauzeiger: Verbot von Außenantennen