Bauzeichnungen Schnitte

Bauantrag Bauzeichnungen Schnitte

Bauantrag - Bauzeichnungen - Schnitte - Maßstab - Brandverhalten

Die Schnitte gehören zu den Standard-Bauzeichnungen, die im Bauantrag mit abgegeben werden müssen.

Alle Schnitte für den Bauantrag müssen im Maßstab 1:100 dargestellt sein.

In den Bauzeichnungen der Schnitte müssen enthalten sein:

  • der Maßstab
  • alle erforderlichen Maßangaben, auch Maße der Fenster und Türen
  • das Brandverhalten der jeweiligen Baustoffe (Feuerwiderstandsklasse)

Auf den Schnitten müssen dargestellt werden:

  • Höhen des Erdgeschossfußbodens über NN
  • Schnitt der geplanten und vorhandenen Geländehöhe
  • Aufschüttungen und Abgrabungen
  • Dachneigung
  • alle Maße, die für die Bestimmung der Geschossflächenzahl erforderlich sind
  • Maße der Außenwände
  • lichte Raumhöhen

©Deutscher Bauzeiger 22.2.13 Bauamt - Bauantrag Bauzeichnungen Schnitte

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