Niederschlagswasserbeseitigung

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Antrag auf Befreiung vom Benutzungszwang der Niederschlagswasserbeseitigung

Um Abwasserbeseitigungsgebühren zu sparen, besteht die Möglichkeit einer Befreiung vom Benutzungszwang der Niederschlagswasserbeseitigung.

Dieses geschieht per Antrag, den Sie von Ihrer Gemeinde erhalten.

Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus dem ersichtlich hervorgeht, von welchen Flächen auf welche Art an welchem Ort versickert werden soll.

Nach erteilter Befreiung ist vom Grundstückseigentümer sicherzustellen, dass kein Regenwasser mehr von den befreiten Flächen in die Kanalisation gelangen kann.

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