Leitertreppe

Leitertreppen - Raumspartreppen - Dachbodentreppe - Leiter - Dachgeschoss

Die Leitertreppe

Die Leitertreppe wird in der DIN 18065 nicht definiert.

Die Leitertreppe ist in dem Bereich der nicht behandelten und baurechtlich nicht erlaubten Leitern für Wohnräume.

Die Leitertreppe ist aufgrund der eingeschränkten Sicherheit und Benutzbarkeit nur als Ersatz für eine Dachbodentreppe oder Einschubleiter erlaubt.

Die Leitertreppe darf laut Baugesetz nur anstelle von einer Dachbodentreppe oder einer Einschubleiter als Treppe zu einem Dachgeschoß ohne Aufenthaltsräume verwendet werden.

Eine Leitertreppe ist eine Treppe, deren Steigung in der Lauflinie höher als der Auftritt ist und damit steiler als 45 Grad bis 75 Grad ist.

Eine Leitertreppe soll mit einer nutzbaren Treppenlaufbreite von mindestens 50 cm bis höchstens 70 cm gebaut werden.

Die Leitertreppe sollte einseitig oder beidseitig mit griffgerechten Handläufen ausgestattet werden.

©Deutscher Bauzeiger 61.2.5 Treppen – Raumspartreppen – Leitertreppe

weiterlesen Steiltreppe