Technische Gebäudeausrüstung

Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA)

Die Technische Gebäudeausrüstung TGA beinhaltet Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Elektro.

Durch die technische Entwicklung und moderne Bauweise sowie den gesetzlichen Vorgaben wird das Bauen immer teurer und komplizierter.

Deshalb gibt es die TGA-Planung als selbständiges Fachgebiet neben dem Architekten.

Die TGA im Einfamilienhaus wird nicht vom TGA-Fachplaner erstellt.

Die TGA im Einfamilienhaus wird vom Architekten mitgeplant.

Denken Sie daran, Planung kostet Geld, nichts ist umsonst.

Die TGA-Planung im Einfamilienhaus durch den Architekten

Der Architekt erstellt ein Leistungsbeschrieb der TGA-Anlagen und fragt damit bei TGA-Firmen an, mit denen er schon lange zusammenarbeitet.

Diese TGA-Firmen übernehmen die TGA-Planung.

Diese TGA-Firmen machen ein Angebot an den Architekten.

Im Angebot der TGA-Firmen sind versteckt enthalten cirka 10% der Planungskosten im Nettobetrag.

Leider sind Bauherren nicht bereit, einen Fachplaner zu beauftragen.

Das Planungshonorar für TGA zahlen Sie als Bauherr immer.

Siehe folgende Aufstellung:

  • Der Architekt macht gar nichts an der TGA-Planung, er bekommt dafür kein Geld.
  • Der Architekt delegiert die TGA-Planung an die TGA-Firmen.
    Die TGA-Firmen machen einen nicht ausgewiesenen Nettoaufschlag auf das Angebot.
  • Der Architekt delegiert die TGA-Planung an die TGA-Firmen.
    Die TGA Firmen erstellen keine TGA-Planung und machen den nicht ausgewiesenen TGA-Nettoaufschlag auf das Angebot.
  • Der Architekt delegiert die TGA-Planung an die TGA-Firmen.
    Die TGA-Firmen erstellen keine TGA-Planung und schicken ein TGA-Pauschalangebot aus der Schublade.

Das wird dann beim Bauherrn eingebaut und er hat den Ärger.

Denken Sie daran, TGA-Planung kostet Geld, nichts ist umsonst.