Fernwärmeantrag

Fernwärme - Fernwärmeantrag - Fernwärmeanschluss – Antrag

Fernwärmeantrag

Den Fernwärmeanschluss sollten Sie frühzeitig, vor Baubeginn, nach der erteilten Baugenehmigung beim Energieversorger beantragen.

Der Fernwärmeantrag ist erforderlich, damit ihr Energieversorger frühzeitig die Planung des Fernwärmeanschlusses durchführen kann.

Den Fernwärmeantrag bekommen Sie bei ihrem Energieversorger.

Dem Fernwärmeantrag müssen Sie nur noch den Grundstücklageplan und den Kellergeschossplan Ihres Hauses beifügen.

Der Energieversorger wird Ihnen danach ein schriftliches Angebot für Ihre Versorgung mit Fernwärme zusenden.

Das schriftliche Angebot für Ihre Versorgung mit Fernwärme sollte eine übersichtliche und einfache Kostenkalkulation enthalten, die Sie als Kunde nachvollziehen können.

Wenn Sie das schriftliche Angebot für Ihre Versorgung mit Fernwärme geprüft haben, können Sie den Auftrag unterschreiben und damit den Energieversorger beauftragen.

Der Energieversorger wird nach der Auftragserteilung mit Ihnen einen verbindlichen Fertigstellungstermin für den Fernwärmeanschluss abstimmen.

Der Energieversorger wird nach der Auftragserteilung ein Fachunternehmen mit der Bauleitung für Ihren Fernwärmeanschluss beauftragen.

©Deutscher Bauzeiger 19.2.8 Haustechnik – Hausanschluss – Fernwärme – Fernwärmeantrag