Notar Grundbucheintragung

Grundbuch - Eintrag - Notar - Grundbucheintragung - Grundstück

Der Notar und die Grundbucheintragung

Der Notar beantragt beim Grundbuchamt eine Eintragung einer Vormerkung, die das Grundstück für den Grundstückskäufer im Grundbuch reserviert.

Der Notar veranlasst eventuelle Löschungen hinsichtlich eingetragener Grundpfandrechte

Der Notar beurkundet die eingetragenen Grundpfandrechte wenn der Grundstückskäufer ein Bankdarlehen zur Bezahlung des Kaufpreises aufgenommen hat

Der Notar beantragt ihre Eintragung der Grundpfandrechte im Grundbuch

Der Notar überprüft die Eintragungsmitteilung des Grundbuchamtes im Grundbuchblatt

Mit der Nachricht vom Grundbuchamt und Erhalt des Grundbuchauszugs sind Sie neuer Grundstücksbesitzer.

©Deutscher Bauzeiger 76.2.6 Grundstück - Notar - Grundbucheintragung

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