Grundstückskauf Vertragsabwicklung

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Die Vertragsabwicklung für den Kauf eines Grundstücks

Erster Ansprechpartner für den Kauf eines Grundstücks ist grundsätzlich die Eigentümerin oder der Eigentümer.

Häufig werden aber auch Immobilienmakler mit dem Verkauf eines Grundstücks beauftragt.

Der Kauf eines Grundstücks kommt durch einen Kaufvertrag zu Stande, der von einem Notar beurkundet werden muss.

Das Grundstück wechselt jedoch erst den Eigentümer mit der Einigung von Käufer und Verkäufer und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.

Bis dahin gilt es, mehrere Dinge zu beachten:

In der Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung wird geprüft, ob Alteigentümer Rückübertragungsrechte geltend gemacht haben.

Desweiteren kann eine Bescheinigung darüber notwendig sein, dass der Gemeinde kein Vorkaufsrecht an dem Grundstück zusteht und sie auch keines geltend machen wird.

Existieren Belastungen, wie zum Beispiel Hypotheken oder Grundschulden auf dem Grundstück?

Kümmern Sie sich darum, dass Sie ein lastenfreies Grundstück erwerben.

Sie können als Käufer diese Belastungen ablösen und begleichen.
Der Verkäufer erhält infolge als Kaufpreis nur noch den Differenzbetrag zum eigentlich vereinbarten Preis.

Nach der Löschung solcher Belastungseinträge im Grundbuch erwerben Sie ein lastenfreies Grundstück.

Zwischen dem Vertragsabschluss und der eigentlichen Eigentumsübertragung kann einige Zeit vergehen.

In dieser Zeit könnte der bisherige Eigentümer theoretisch das Grundstück an jemanden anderen veräußern oder durch Vollstreckungen von Gläubigern das Grundstück verlieren.

Vor diesen Unannehmlichkeiten schützt eine Vormerkung im Grundbuch.

Die Notarin oder der Notar ist verpflichtet, eine Kopie des Kaufvertrages an das Finanzamt weiterzuleiten.

Das Finanzamt wird vom Käufer per Bescheid Grunderwerbsteuer fordern.

Sobald der Betrag durch Sie beglichen ist, stellt das Finanzamt eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.

Erst mit dieser Unbedenklichkeitsbescheinigung ist eine Grundbucheintragung möglich.

Der Notar, bei dem Sie die Beurkundung vornehmen lassen, kann, falls Sie das wünschen, auch die gesamte Abwicklung des Vertrages bis hin zur Eintragung in das Grundbuch für Sie übernehmen.

Mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch ist für Sie die Angelegenheit vollständig erledigt.

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