Finanzamt

Finanzamt - Grunderwerbssteuer - Unbedenklichkeitsbescheinigung

Die Grunderwerbssteuer

Der Notar ist gesetzlich verpflichtet eine Kopie des Grundstückskaufvertrages der Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes zu übersenden.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung

Nach der Zahlung der Grunderwerbsteuer wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt ausgestellt.

©Deutscher Bauzeiger 81.1.1 Grundstück - Finanzamt

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