Vertragsänderung

Vertragsänderung - Änderungen - Bauträger - Ausschlüsse - Vertrag - DIN - Gewährleistung

Vertragsausschlüsse beim Bauträger

HINWEIS über mögliche Ausschlüsse beim Bauträger

Die folgenden möglichen Vertragsausschlüsse bzw. Änderungen müssen Sie vor Vertragsunterzeichnung mit dem Bauträger klären.
Hierdurch können Ihnen erhebliche zusätzliche Kosten entstehen.

Diese Ausschlüsse müssen Sie sofort aufzeichnen, dokumentieren und dem Bauträger anzeigen:

Änderungen, die keine Qualitätsminderung bedeuten, müssen Sie klären.

Änderungen aufgrund von behördlichen Anordnungen müssen Sie dokumentieren.

Änderungen zwecks statischen Erfordernissen lassen Sie sich bestätigen.

Änderungen von technischen Weiterentwicklungen müssen Sie abklären.

Änderungen durch Materialknappheit aufgrund falscher Disposition müssen Sie abklären.

Änderungen wegen Lieferungsausfall müssen Sie sofort abklären.

Änderungen, wie maßliche Differenzen, gegenüber den Baueingabeplänen dokumentieren.

Änderungen, die sich bei der Ausführungsplanung ergeben, dokumentieren.

Bei Stahlbeton auftretende, unvermeidbare Setzrisse nach DIN.

Bei Stahlbeton auftretende, unvermeidbare Schwundrisse nach DIN.

Bei Stahlbeton auftretende, unvermeidbare Temperaturrisse nach DIN.

Bei Mauerwerken auftretende Setzrisse nach DIN.

Durch Bewegungen der Dachbalken kann es im Anschlußbereich der Gipskartonplatten zu Rissen kommen nach DIN.

Aufgrund von Bewegungen des Dachstuhls können sich vereinzelt die Stöße der Gipskartonplatten abzeichnen nach DIN.

Auftretende Fugen infolge Temperaturschwankungen an den außenliegenden Dachstuhlbalken und Holzteilen müssen von Ihnen beobachtet werden.

Dauerelastische Fugen in den Fliesenbelägen sind Wartungsfugen.

Anschlüsse zur Dusche und Badewanne sind Wartungsfugen und unterliegen einer eingeschränkten Gewährleistung nach der Rechtsprechung.

©Deutscher Bauzeiger 6.3.2 Bauträger – Fragenkatalog Vertragsänderung

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