Leistungsbeschreibung

Nachdem die Planungsphase abgeschlossen ist, muss der Architekt die Vergabe der Bauleistungen an die Firmen gut vorbereiten.

Die Vorbereitung der Vergabe wird in der Leistungsphase 6 der HOAI durchgeführt.

Für die Vergabe und Bauausführung ist die richtige Mengenermittlung unerlässlich.

Die Mengen, Größen und Arten aller Bauteile werden anhand der Ausführungspläne bestimmt.

Anhand der ermittelten Mengen erstellt der Architekt Leistungsbeschreibungen.

Der Architekt erhält auch die Leistungsbeschreibung anderer am Bau Beteiligten Fachplaner.

Die Leistungsbeschreibungen dienen als Grundlage für die Ausschreibung und den Vertragsschluss in Leistungsphase 7.

In der Leistungsbeschreibung wird das Bauwerk genau beschrieben.

Die Leistungsbeschreibung bestimmt das „Bausoll“, dass das Unternehmen dem Bauherrn schuldet.

In den Leistungsbeschreibungen werden die verlangten Qualitäten oder Fabrikate möglichst exakt beschreiben.

Anhand eines Leistungsverzeichnisses kann er alle zu erbringenden Leistungen überblicken und koordinieren.

Die Leistungen werden der Einfachheit halber in Gewerke unterteilt.

Durch die Leistungsverzeichnisse können alle Bauaufgaben klar definiert werden.

Der Architekt muss die Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse sehr genau und gewissenhaft anfertigen.

Bei fehler- oder mangelhafter Leistungsbeschreibung droht dem Architekten die Gefahr des Honorarverlustes oder das Risiko einer Haftung für zusätzliche Kosten.

© Deutscher Bauzeiger 22.3.3 Planung Architekt Leistungsbeschreibung