Immobilienmakler

Immobilienmakler - Makler - Courtage - Vermittlung - Provision

Der Immobilienmakler und die Maklerprovision

Wenn ein Makler ein Grundstück, ein Haus vermittelt, erhält er dafür ein Honorar, auch Courtage genannt.

Die Courtage richtet sich nach der Höhe des Kaufpreises.

Eine einheitliche Regelung, wie viel Courtage ein Makler für die Vermittlung verlangen darf, gibt es nicht.

Die Vermittlungsprovision ist meist Verhandlungssache zwischen Kunde und Makler.

Immobilienkäufer sollten unbedingt, bevor sie einen Makler beauftragen, die Höhe der Courtage schriftlich fixieren, oder die Höhe der Maklerprovision nach oben begrenzen.

Die Spannbreite liegt meist zwischen 3 % und 6 % des Kaufpreises.

Auf die Maklerprovision müssen 19 % Mehrwertsteuer gezahlt werden.

©Deutscher Bauzeiger 21.2.1 Finanzierung - Immobilienfinanzierung - Immobilie kaufen - Immobilienmakler

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