Zuteilungstermin

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Der Zuteilungstermin bei einem Bauspardarlehen

Wenn die Zuflüsse von neuen Spareinlagen bei der Bausparkasse im Einklang mit den Abflüssen an die Bauspardarlehen sind, so kann die Bausparkasse eine Zuteilungsmasse auszahlen.

Da die Bausparkassen dem Finanzsektor mit allen variablen Größen ausgesetzt sind, ist nach dem Bausparkassengesetz ausdrücklich untersagt, einen bestimmten Zuteilungszeitpunkt zu nennen.

Die Zuteilung eines Bauspardarlehens erfolgt, wenn der Bausparer das Vertragsziel, die Bereitstellung seines Bausparguthabens erreicht hat.

Die Zeit zwischen Bausparvertragsabschluss und der Zuteilung des Bauspardarlehens nennt man Wartezeit.

Die Zuteilungsvoraussetzungen sind:

  • Ablauf der Mindestsparzeit
  • Erreichung des Mindestsparguthabens
  • Bausparkasse ermittelten Zielbewertungszahl
  • Mindestbewertungszahl

Die Bausparkasse wird Ihnen automatisch die Zuteilungsreife mitteilen.

©Deutscher Bauzeiger 16.2.5 Baukredit - Bausparkasse - Zuteilungstermin