Gerüst aufstellen

Gerüst aufstellen

Verputzarbeiten sind ohne Gerüst nur bis zu einer Höhe von drei Metern möglich.

Ab drei Meter muss ein Gerüst her.

Die baulichen Auflagen dafür sind nach DIN 4420 geregelt.

Ein standsicheres Gerüst ist eine wichtige Voraussetzung für unfallfreies Arbeiten.

Die Gerüstarbeiten auf der Baustelle beginnen in der Regel nach dem Betonieren der ersten Deckenplatte.

Während der so genannten Vorhaltung des Gerüstes ist der Gerüstbauer für den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb verantwortlich.

Vorbereitung Gerüstarbeiten

Der Gerüstbauer muss die Geometrie des zu errichtenden Gebäudes vor Aufbau des Gerüstes kennen.

Wenn später ein Wärmedämmverbundsystem aufgetragen werden soll, muss dieser Abstand besonders darauf angestimmt sein.

Es muss grundsätzlich geprüft werden, ob ein erforderliches Gerüst von einem Gerüstbauer aufgebaut wurde.

Wenn ein Gerüst durch einen Gerüstbauer erstellt wird, ist das Gerüst vor der Benutzung auf augenfällige Mängel zu prüfen.

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen diese beseitigt werden.

So lange darf das Gerüst in den mit Mängeln behafteten Bereichen nicht benutzt werden.

Der Untergrund besitzt eine ausreichende Tragfähigkeit.

Bei Gefahr des Einsinkens von Gerüstbauteilen sind Maßnahmen zur Herabsetzung der Flächenpressung durchzuführen, zum Beispiel Unterlegen von Massivhölzern (keine Steine).

Die erforderlichen Schutzabstände zu elektrischen Kabeln werden eingehalten.

Das Gerüst ist standsicher aufgestellt und gegen Weggleiten, Umkippen, und Abheben gesichert.

Die Befestigung ist nur an der Hauswand zulässig.

Als Befestigung sind nur Spezialdübel und zugelassene Gerüstvorrichtungen erlaubt.

Checkliste für den Bauherrn und Bauleiter über das Aufstellen eines Arbeitsgerüstes

Das Arbeitsgerüst muss an sichtbarer Stelle mit folgenden technischen Daten gekennzeichnet sein:

  • Arbeitsgerüst nach DIN EN 12811
  • Lastklasse
  • Breitenklasse
  • Firma Gerüsthersteller

Wurden Prüfung und Freigabe dokumentiert?

Standsicherheit und Tragsicherheit

Ist die Standsicherheit und Tragsicherheit bei der Inbetriebnahme durch den Auftragnehmer bestätigt?

Arbeitssicherheit und Betriebssicherheit

Sind sichere Zugänge oder Aufstiege, wie z. B. innenliegende Leitergänge oder Treppentürme, vorhanden?

Ist jede genutzte Gerüstlage vollflächig mit Gerüstbelägen ausgelegt?

Sind die Gerüstbeläge so verlegt, dass sie nicht wippen und sind sie gegen Abheben gesichert?

Sind bei der Einrüstung einer Bauwerksecke die Gerüstbeläge in voller Breite herumgeführt worden?

Sind Gerüstbeläge unbeschädigt, nicht eingerissen, eingeschnitten oder angefault?

Sind alle Gerüstlagen bei mehr als 2,00 m Absturzhöhe mit einem 3-teiligen Seitenschutz-Geländerholm, Zwischenholm und Bordbrett versehen?

Ist der Seitenschutz am Gerüst an Stirnseiten und Öffnungen angebracht?

Ist ein maximaler Gerüstabstand von 30 cm zum Haus eingehalten?

Anforderungen an Fanggerüste und Dachfanggerüste

Sind bei Dachfanggerüsten die Gerüstbeläge mindestens 0,60 m breit?

Liegt der Gerüstbelag des Dachfanggerüstes nicht tiefer als 1,50 m unter der Traufkante?

Beträgt der Abstand des Gerüstes zwischen Schutzwand und Traufkante mindestens 0,70 m?

Besteht die Schutzwand am Gerüst aus Netzen oder Geflechten?

Ist bei Fanggerüsten die Belagfläche mindestens 0,90 m breit?

Liegt der Gerüstbelag des Fanggerüstes nicht tiefer als 2,00 m unter der Absturzkante?

Sonstige Anforderungen

Sind spannungsführende Leitungen im Gerüstbereich abgeschaltet / abgedeckt oder ist der Arbeitsbereich abgeschrankt?

Die Beleuchtung zur Sicherung des öffentlichen Verkehrs muss gewährleistet sein.

Ist am Gerüst beim Einsatz im öffentlichen Bereich ein Schutzdach vorhanden?

Die Aufstandfläche ist ausreichend tragfähig?

Die Lastverteilung ist ausreichend?

Die Überdeckungslänge zwischen Ständerrohr und Spindel beträgt mindestens 25% der Spindellänge?

Im diagonalen Feld sind Längsriegel in Fußpunkthöhe angebracht?

Die Auflagerung und Sicherung systemfreier Beläge wurde überprüft?

Beläge sind gegen Abheben gesichert?

Systemfreie Beläge sind ordnungsgemäß befestigt?

Der Abstand zwischen Belagfläche und Bauwerk wurde überprüft?

Der Spalt zwischen Haupt- und Konsolboden wurde geprüft und beträgt höchstens 8 cm?

Pflichten Gerüstbenutzer

Jede Baufirma, die Gerüste benutzt, ist für das bestimmungsgemäße Verwenden und für die Betriebssicherheit der Gerüste verantwortlich.

Sie hat dafür zu sorgen, dass die Gerüste vor ihrer Prüfung nicht benutzt werden.

Arbeitsplätze auf Gerüsten dürfen nur über sichere Zugänge betreten und verlassen werden.

Auf Gerüstbeläge aufzuspringen ist unzulässig.

Auf Gerüstbeläge Materialien oder Werkzeuge zu werfen ist ebenfalls unzulässig.

Auf Gerüsten, die als Fanggerüste und Schutzdächer verwendet werden, ist das Lagern von Materialien und Geräten unzulässig.

Konstruktive Veränderungen an Gerüsten dürfen nur durch den Gerüsthersteller vorgenommen werden.

Jedes Gerüstfeld darf mit dem flächenbezogenen Nutzungsgewicht, entsprechend Kennzeichnung, in nur einer Lage oder auf mehrere Lagen verteilt, belastet werden.

Prüfung Gerüstbenutzer

Jede Baufirma, die das Gerüst benutzt, hat dafür zu sorgen, dass das Gerüst vor der Benutzung auf augenfällige Mängel geprüft wird.

Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, darf das Gerüst in den mit Mängeln behafteten Bereichen nicht benutzt werden.