Bauleiter

Bauleiter - Bauleitung - Objektüberwachung - Bauoberleitung - Bauüberwachung

Objektüberwachung

Die HOAI kennt in Teil II und in Teil IX den Begriff der Objektüberwachung (Bauüberwachung).

In der HOAI in Teil VII ist diese Leistung zweigeteilt in Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung.

Die verantwortliche Bauleitung nach Landesbauordnung ist eine Tätigkeit, die im Auftrag der Baubehörde der Gemeinde auf Kosten des Bauherrn ausgeführt wird.

Die Oberbauleitung ist ein Begriff für die bauunternehmensinterne Leitungsfunktion gegenüber den eigenen Bauleitern und nicht mit der Bauoberleitung nach Teil VII HOAI zu verwechseln.

Dass der Begriff Bauleitung umgangssprachlich auch für die Objektüberwachung bzw. Bauoberleitung und Örtliche Bauüberwachung verwendet wird, verwirrt gelegentlich bezüglich der Zuständigkeiten.

Zwischen Bauherr, Planer, Bauleiter und Handwerkern gilt, was überall gilt: Redet so lange und so deutlich miteinander, bis alle dasselbe meinen und wollen.

Gesetzliche Vorgaben nach dem Baugesetz

Der Begriff „Bauleiter“ ist nicht gesetzlich geschützt.

Der Bauleiter ist in der Regel ein Architekt, ein Bauingenieur oder ein Baumeister.

Er ist vom Bauherrn namentlich in der Bauleiter Bestellung zu erwähnen.

Die Bauleitererklärung

siehe hierzu die Formblätter der einzelnen Gemeinden.

Der Bauleiter hat gemäß den Landesbauordnungen Rechte und Pflichten.

Haftung des Bauleiters:

  • gegenüber der Aufsichtsbehörde
  • Berufsgenossenschaft bei Unfällen
  • gegenüber dem Auftraggeber und Dritten

Die Bauleitung oder Objektüberwachung

Die Objektüberwachung findet im Auftrag des Bauherrn und auf seine Kosten statt.

Die Bauleitung ist ein sehr umfangreiches Aufgabengebiet, weshalb das Ausmaß der Bauleitung auf der Baustelle im Vorfeld mit dem Auftraggeber abgeklärt werden muss.

Der Bauleiter überwacht und überprüft die zu erbringenden Leistungen.

Er koordiniert die Gewerke.

Er überwacht sonstige, am Bau beteiligten Personen.

Der Bauleiter verantwortet seine Arbeit gegenüber den Auftraggebern in:

  • technischer
  • ökonomischer
  • qualitativer
  • terminlicher
  • rechtlicher
  • gestalterischer
  • ökologischer
  • und ethischer Hinsicht

Der Bauleiter

Der Bauleiter ist eine Position und keine Ausbildung.

Der Bauleiter ist eine Führungskraft, die auf der Baustelle dafür sorgt, dass alles rund läuft.

Im Interesse des Bauherrn sorgt der Bauleiter für die termingerechte und wirtschaftliche Ausführung aller Montagearbeiten auf der Baustelle.

Bezahlung des Bauleiters

Der Bauleiter wird nach HOAI bezahlt, das ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.

Die Bauleitung durch den Architekten ist in der Leistungsphase 8 enthalten.

Der Architekt als Bauleiter hat folgende Aufgaben:

  • Überwachen und koordinieren der Ausführung auf der Baustelle
  • Erstellen eines Bauzeitenplans
  • Führen eines Bautagebuchs
  • Bauüberwachung
  • Feststellung von Baumängeln
  • Überwachen der Beseitigung von Baumängeln
  • Abnahme der Bauleistung nach Baubeschreibung
  • Organisation behördlicher Abnahmen
  • Rechnungsprüfung der eingehenden Baurechnungen
  • Kostenfeststellung
  • Kostenkontrolle
  • Übergabe des Hauses
  • Erstellen einer Liste der Gewährleistungsfristen

Die Zusammenarbeit des Bauherrn mit seinem Bauleiter

Der Bauleiter hat seine Tätigkeit mit dem Bauherrn vertraglich festzulegen.

Der Bauleiter benachrichtigt den Bauherrn über seine Anwesenheit auf der Baustelle.

Vollmachten des Bauleiters

Der Bauleiter ist ohne besondere Vollmacht des Bauherrn nicht berechtigt, im Namen des Bauherrn Aufträge an Firmen zu erteilen.

Der Bauleiter und seine Pflichten

Der Bauleiter hat die Pflicht, ein Bautagebuch zu führen.

Das nicht führen eines Bautagebuchs ist eine Pflichtverletzung und kann zu Honorarkürzungen führen.

Der Bauleiter überwacht den Bauzeitenplan und schreibt ihn fort.

Der Bauleiter koordiniert die Termine der einzelnen Firmen mit den Firmenbauleitern, den sogenannten Polieren.

Der Bauleiter führt die Kostenübersicht weiter.

Die Bauleitung und die Sicherheit

Die Bauleitung hat die Einhaltung der Sicherheitsregeln mit den Firmen abzustimmen.

Sie überwacht die Prüfungspflichten für die verschiedenen Abnahmen und ist
verantwortlich für:

  • Sicherheit
  • Gesundheitsschutz
  • und Umweltschutz

auf der Baustelle.

Die Bauleitung ist bei gefahrträchtigen Montagearbeiten zwingend auf der Baustelle.

Die Bauleitung und Baustelleneinrichtung

Die Bauleitung sorgt für die Aufrechterhaltung der Ordnung auf der Baustelle und teilt die Lagerflächen auf der Baustelle ein, ebenso weist sie die Firmen in die Müllbeseitigung ein.

Die Bauleitung stellt fest, welche Firmen Müll hinterlassen und fordert deren Beseitigung nach.

Die Bauleitung überwacht oder delegiert, wie die Baustelle abends zu verlassen ist.

Der Bauleiter und die fachliche Bauüberwachung

Der Bauleiter überwacht die Bauausführung nach der vorgegebenen Planung und der Ausschreibung.

Der Bauleiter zieht geeignete Fachberater heran, wenn er nicht über die notwendigen Sachkenntnisse verfügt und ist bei Problemen der Ansprechpartner für Firmen und den Bauherrn.

Der Bauleiter ist bei gefahrträchtigen Montagearbeiten zwingend auf der Baustelle.

Der Bauleiter und die Mängelfeststellung und Mängelbeseitigung

Der Bauleiter stellt Mängel fest und trägt diese sofort schriftlich in das Bautagebuch ein.

Er hat die festgestellten Mängel mit den Firmen zu besprechen.

Der Bauleiter und Sie als Bauherr sollten die Beweissicherung mit einer Digitalkamera oder einer Filmkamera festhalten.

Der Bauleiter überwacht die Mängelbeseitigung.

Der Bauleiter und die Aufmasse und Taglohnarbeiten

Der Bauleiter erstellt die Aufmasse in zeitlicher Nähe zur Montage anhand des
Leistungsverzeichnisses; er fordert täglich die Taglohnzettel der Baufirmen an.

Der Bauleiter überprüft die eingegangenen Rechnungen und führt die Bauabrechnung durch.

Nach Fertigstellung des Gebäudes setzt der Bauleiter die Bauabnahme fest.

Der Bauleiter übergibt die erforderlichen Unterlagen, wie:

  • Bedienungsanleitungen
  • Prüfprotokolle
  • Energieausweis
  • Nachtrag

Der Bauleiter und der Polier

Versteht der Bauleiter den Polier als Partner, so bedeutet dies, ihn als Fachmann
auf der Baustelle ernst zu nehmen.

Gerade ältere, erfahrene Poliere haben langjähriges Erfahrungswissen auf Baustellen.

Was der Polier in der Theorie nicht weiß, sollte der Bauleiter ihm diplomatisch erklären.

Er informiert den Polier über die Arbeitsschritte der kommenden Wochen.

Das hat den Vorteil, dass sich auch der Polier für die Baustelle verantwortlich fühlt.

Der Bauleiter sollte mit dem Polier folgendes abstimmen:

  • Verantwortungsbereich des Poliers
  • gemeinsam Arbeitsziele setzen
  • diese zeitlich festlegen
  • mit dem Polier wichtige Problemen durchsprechen
  • den Polier niemals vor versammelter Mannschaft kritisieren

Die Bauleitung von Peter Eggert

©Deutscher Bauzeiger 11.1.1 Bauen - Bauleitung - Bauleiter

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