Verkehrssicherungspflicht Baustelle

Verkehrssicherung - Pflicht - Baustelle - Verkehrssicherheit - Bauleitung

Die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle

Der Bauherr sowie sein Architekt / Bauleiter haben lediglich sekundäre Verkehrssicherungspflichten.

Die Aufgabe des vom Bauherrn eingesetzten Bauleiters ist es, stichprobenartige Kontrollen, ob der Bauunternehmer seinen Verkehrssicherungspflichten nachkommt, durchzuführen.

Die primäre Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle, also die Pflicht, Dritte vor Unfällen oder Schädigungen zu bewahren, obliegt generell dem Bauunternehmer.

Hinweis
Deshalb sollte der Bauherr oder der Architekt keine Anordnung von Verkehrssicherungspflichten an jemanden auf der Baustelle erteilen, denn damit würde eine Mithaftung eintreten.

©Deutscher Bauzeiger 12.2.5 Bauen - Bauleitung - Verkehrssicherungspflicht Baustelle