Abwasseranschluss

Abwasseranschluss

Das Abwasser muss ordnungsgemäß in die Abwasserleitung abgeführt werden.

Abwasser darf nicht in die Umgebung versickern.

Abwasserleitungen müssen nach der Verlegung und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden.

Der Grundstückseigentümer ist für die Überprüfung der Abwasserleitungen auf seinem Grundstück verantwortlich.

Der Abwasseranschluss an das öffentliche Kanalnetz

Als Materialien für Abwasserrohre wird in der Regel Kunststoff oder Steinzeug eingesetzt.

Für Abwasserrohre ist ein Mindestgefälle von 2 % vorgeschrieben.

Allerdings sollte ein Abwasserrohr auch nicht zu viel Gefälle aufweisen.

Die Strecke der Abwasserleitung sollte ein gleichmäßiges Gefälle aufweisen.

Der Abwasseranschluss vom Haus hat mindestens einen Durchmesser von 150 mm.

Bei der Planung des Abwasseranschlusses muss die Rückstauebene beachtet werden.

Eventuell brauchen Sie eine Abwasserhebeanlage für tiefer liegende Geschosse.

Wenn bereits eine Kanalisation in der Straße installiert ist, müssen Sie sich an diese anschließen.

Sie unterliegen dann dem so genannten Anschlusszwang.

An der Grundstücksgrenze muss vom Grundstückseigentümer ein Revisionsschacht eingebaut werden.

Der Abwasseranschluss auf dem Grundstück wird vom Wasserversorger überprüft und abgenommen.

Für die Abnahme muss der Rohrgraben noch offen sein.

Kanalnetz

Das öffentliche Kanalnetz wird in der Regel entweder in einem Trenn- oder Mischverfahren betrieben.

Beim Mischverfahren existiert ein gemeinsamer öffentlicher Kanal für Regenwasser und Abwasser.

Grundstücke, die an Mischkanäle angeschlossen werden, brauchen nur eine Hausanschlussleitung.

Beim Trennverfahren bestehen getrennte Leitungen für Regenwasser und Abwasser.

Grundstücke, die an Trennkanäle angeschlossen werden, brauchen zwei Hausanschlussleitungen.