Widerspruchsrecht

Bauvorbescheid Widerspruchsrecht

Bauvoranfrage - Bauvorbescheid - Ablehnungsbescheid - Widerspruch

Sie haben eine Bauvoranfrage gestellt?

Sie haben einen Ablehnungsbescheid erhalten?

Jetzt können Sie bei Ihrem Landkreis Widerspruch gegen den Bauvorbescheid einlegen.

Durch den Widerspruch wird die rechtliche Lage des Verfahrens noch einmal geprüft.

Bevor Sie Widerspruch einlegen, sollten Sie mit der Baubehörde in Kontakt treten.

Manchmal kann ein Gespräch klären, an welchen Formalien es genau gescheitert hat.

Dadurch ersparen Sie sich unnötige Kosten.

Im Widerspruchsverfahren entstehen Ihnen Gebühren.

Wenn sich an dem Ablehnungsbescheid auch dann nichts ändert, suchen Sie sich einen Rechtanwalt für Baurecht und reichen eine Klage beim Verwaltungsgericht ein.

©Deutscher Bauzeiger 17.2.1 Bauamt - Bauvorbescheid Widerspruchsrecht