Einleitungserlaubnis

Die Einleitungserlaubnis von Stoffen in Gewässer

Erlaubnisverfahren - Abwasser - Kläranlage - Kleinkläranlage - Biologische Kläranlage

Das Einleiten von Stoffen, wie Abwasser, in ein Gewässer ist eine Gewässerbenutzung.

Für das Einleiten von Stoffen braucht man eine Erlaubnis.

Im Erlaubnisverfahren wird festgestellt, ob die gesetzlichen Vorgaben zum Gewässerschutz durch die Einleitung eingehalten werden können.

Im Erlaubnisverfahren wird überprüft, welche Auswirkungen eine Einleitung auf das Gewässer haben kann.

Das Verfahren zur Einleitungserlaubnis ist gebührenpflichtig.

Antrag zur Einleitungserlaubnis

Im Antrag auf eine Einleitungserlaubnis müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Antragssteller
  • Betreiber
  • Standort der Anlage
  • Einleitungsstelle
  • Abwasseranfall (in Einwohnerwerten EW)
  • Mehrkammergrube (Nutzvolumen, Baujahr)
  • Art der Nachbehandlung (Pflanzenkläranlage, Kläranlage mit biologischer Abwasserreinigung)

Zusätzlich müssen folgende Dokumente abgegeben werden:

  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Lage aller Teile der Anlage
  • Pläne und Schnitte der Mehrkammergrube(n) mit Maßangaben
  • Pläne und Schnitte der Nachbehandlungsanlage(n)
  • Abwassertechnische Nachweise (bei technisierten Anlagen)

©Deutscher Bauzeiger 29.2.18 Bauamt - Antrag an Bauamt - Einleitungserlaubnis

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