Teilbaugenehmigung

Die Teilbaugenehmigung

Bauarbeiten – Teilbaugenehmigung - Baubehörde - Baugenehmigung

Grundsätzlich darf mit den Bauarbeiten erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung erteilt wurde.

Mit einer Teilbaugenehmigung kann schon vor Erteilung der Baugenehmigung mit den Bauarbeiten begonnen werden.

Die Baubehörde entscheidet mit einer Teilbaugenehmigung verbindlich über einzelne Bauabschnitte eines Bauvorhabens.

Teilbaugenehmigungen werden nur auf schriftlichen Antrag erteilt.

Teilbaugenehmigungen werden in der Regel nur für große Bauten und Sonderbauten vergeben.

Mit dem schriftlichen Antrag auf eine Teilbaugenehmigung müssen Sie den geplanten Umfang der beantragten Bauarbeiten angeben.

Teilbaugenehmigungen werden meistens für das Ausheben der Baugrube oder Fundamentarbeiten beantragt.

Die Kosten für die Teilbaugenehmigung werden mit den Kosten der späteren Baugenehmigung zusammengefasst.

©Deutscher Bauzeiger 25.2.4 Bauamt - Baugenehmigung Teilbaugenehmigung

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