Grüner Punkt - Kenntnisgabeverfahren

Der Grüne Punkt im Kenntnisgabeverfahren

Kenntnisgabeverfahren - Grüner Punkt - Baustelle

Beim Kenntnisgabeverfahren wird ein grüner Punkt als Baustellensymbol an der Baustelle angebracht.

Bei Fragen oder Widerspruch der Nachbarn muss man sich direkt an den Bauherrn und den zuständigen Architekten wenden.

Architekt und Bauherr sind für die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben verantwortlich.

Denken Sie im Kenntnisgabeverfahren daran, dass Sie Ihre Nachbarn eine Woche vor Baubeginn über Ihr Vorhaben informieren müssen.

Am Besten senden Sie Lageplan und Pläne per Einschreiben mit Rückschein an die angrenzenden Eigentümer.

Baustellenschild grüner Punkt

Das Baustellenschild mit dem grünen Punkt erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde.

Der grüne Punkt muss gut sichtbar an der Baustelle angebracht sein.

Der grüne Punkt muss spätestens bei Baubeginn angebracht werden.

Der grüne Punkt und die Auskünfte auf dem Schild müssen von der öffentlichen Verkehrsfläche aus gut lesbar sein.

Auf diesem Schild wird beschrieben:

  • Um welches Bauvorhaben handelt es sich: Die genaue Bezeichnung des Vorhabens ist wichtig: Adresse, Baugrundstück
  • Wer ist der Entwurfsverfasser: Name und Anschrift
  • Welches Unternehmen ist für den Rohbau zuständig: Firma, Anschrift, Telefon, Fax
  • Wer ist der Bauleiter: Firma und Anschrift

©Deutscher Bauzeiger 25.2.3 Bauamt - Baugenehmigung - Grüner Punkt Kenntnisgabeverfahren

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