Heizöllagerung

Heizöllagerung anzeigen

Heizöl - Grundstück - Heizöllagerung - Bauamt

Wenn Sie Heizöl auf Ihrem Grundstück lagern wollen, müssen Sie die geplante Heizöllagerung beim zuständigen Bauamt anzeigen.

Für die Anzeige von Heizöllagerung benötigen Sie das Formular:

„Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“.

Dieses Formular erhalten Sie bei Ihrer Baubehörde oder auch online.

Wenn Sie die Heizöllagerung bereits in Ihrem Bauantrag angegeben haben, reicht das als Anzeige und Sie müssen die Heizöllagerung nicht noch einmal anzeigen.

Für die Anzeige einer Heizöllagerung benötigen Sie keinen Sachverständigen.

Alle Heizöltanks mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern müssen bei der Baubehörde angezeigt werden.

Heizöl kann in oberirdischen oder unterirdischen Heizöltanks gelagert werden.

Heizöltanks, die im Keller lagern, gelten als oberirdische Tanks.

Oberirdische Heizöltanks müssen ab einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern regelmäßig überprüft werden.

Vergrabene Heizöltanks gelten als unterirdische Heizöltanks.

Unterirdische Heizöltanks müssen alle 5 Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden.

In Wasserschutzgebieten müssen Heizöltanks alle 2,5 Jahre von einem Sachverständigen überprüft werden.

©Deutscher Bauzeiger 26.2.7 Bauamt - Anzeige an Bauamt - Anzeige Heizöllagerung